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§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr bezüglich Übersetzungsdienstleistungen zwischen G-Xplain. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vom Auftraggeber mit Erteilung des Auftrages anerkannt. Sie gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung, also auch für künftige Aufträge.

§ 2 Abweichende Vereinbarungen

Abweichungen, Änderungen oder Nebenvereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch G-Xplain. Dies gilt ebenfalls für Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

§ 3 Auftragserteilung, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber erfolgt per E-Mail, Fax, Postversand oder telefonisch. Ausführungsmängel oder Verzögerungen, die sich aus einer unklaren, unrichtigen oder unvollständigen Auftragserteilung ergeben, gehen zulasten des Auftraggebers.

(2) Bei der Auftragserteilung sind vom Auftraggeber Zielsprache, Fachgebiet und Verwendungszweck des Textes, besondere Terminologiewünsche sowie besondere Wünsche hinsichtlich der Ausführungsform (äußeres Erscheinungsbild der Übersetzung, Speicherung auf bestimmten Speichermedien und Ähnliches) anzugeben.

(3) Begleitendes Informationsmaterial und Unterlagen, die zur Anfertigung der Übersetzung erforderlich sind, sind G-Xplain vom Auftraggeber unaufgefordert bei Auftragserteilung zu übergeben. Sollte das übergebene Informationsmaterial nicht ausreichend sein, kann G-Xplain weiteres themenspezifisches Informationsmaterial beim Auftraggeber anfordern.

(4) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Pflichten ergeben, gehen zulasten des Auftraggebers.

§ 4 Auftragsausführung, Lieferfristen

(1) Die Übersetzung wird vollständig, gemäß den grammatikalischen Regeln sowie in Übereinstimmung mit dem Textsinn und dem Verwendungszweck der Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen zu Informationszwecken angefertigt. Sind informatorisches Begleitmaterial oder besondere Anweisungen vom Auftraggeber nicht übermittelt worden, werden Fachausdrücke in allgemein üblicher und allgemein verständlicher Form übersetzt. Eine stilistische Überarbeitung ist nicht Gegenstand der Übersetzungsleistung. Der Auftraggeber erhält die Übersetzung in der vereinbarten Form.

(2) Ergibt sich die Bedeutung eines Wortes bei Wörtern mit mehreren Bedeutungen nur aus dem inhaltlichen Zusammenhang des Textes, gehen Übersetzungsfehler zulasten des Auftraggebers, wenn dieser das zur Anfertigung der Übersetzung erforderliche begleitende Informationsmaterial GXplain nicht ausgehändigt hat.

(3) G-Xplain kann sich zur Auftragsausführung Dritter bedienen.

(4) Der Versand der Übersetzung erfolgt nach den Wünschen des Auftraggebers per E-Mail, Fax oder Post. Für Schäden, die auf dem Transportweg entstehen, haftet G-Xplain nicht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, G-Xplain den Eingang der Übersetzung durch eine kurze Mitteilung anzuzeigen.

§ 5 Vergütung

(1) Sofern im Einzelfall keine abweichenden Vereinbarungen bestehen, erfolgt die Berechnung der Vergütung anhand der normierten Zeilen (Normzeilen) oder Anzahl der Worte des Ausgangstextes. Eine Normzeile hat 55 Zeichen (einschließlich Leerzeichen).

(2) Die Vergütung ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist fällig.

§ 6 Mängelbeseitigung, Haftung

(1) Mängel sind G-Xplain schriftlich anzuzeigen. Der angezeigte Mangel ist konkret zu bezeichnen. Offensichtliche Mängel sind nach Ablauf von 2 Wochen nach Übersendung der Übersetzung anzuzeigen. Zur Erhaltung der Rechte des Auftraggebers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.

(2) G-Xplain ist berechtigt und verpflichtet, angezeigte Mängel der Übersetzung zu beseitigen. Der Auftraggeber kann G-Xplain eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzen und die Fristsetzung mit der Erklärung verbinden, dass er die Beseitigung nach dem Ablauf der Frist ablehne. Nach dem Ablauf der Frist ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen.

(3) Die Haftung für Schäden, die aufgrund einfacher Fahrlässigkeit als Folge von Mängeln der erbrachten Leistung entstehen (Mangelfolgeschäden), ist ausgeschlossen, sofern Ansprüche aus positiver Forderungsverletzung geltend gemacht werden.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung Eigentum von G-Xplain.

(2) Der Auftraggeber erwirbt das Nutzungsrecht an der Übersetzung mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung.

§ 8 Urheberrecht

(1) G-Xplain ist Inhaber des Urheberrechts an der Übersetzung.

(2) Der Auftraggeber stellt G-Xplain von urheberrechtlichen Ansprüchen frei, die aufgrund der Übersetzung - auch von Dritten - an G-Xplain gestellt werden könnten.

§ 9 Datenschutz

G-Xplain verpflichtet sich, über den Inhalt der zu übersetzenden Dokumente, über das ihm aus Anlass des Auftrages überlassene Informationsmaterial sowie über alle ihm in Zusammenhang mit dem Geschäftsverhältnis bekannt gewordenen Tatsachen Stillschweigen zu bewahren. Die Zusammenarbeit mit ebenfalls der Geheimhaltungspflicht unterliegenden Mitarbeitern stellt keine Verletzung dieser Pflicht dar.

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Änderungen, Wirksamkeit

(1) Für das Auftragsverhältnis sowie alle sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Freiburg i. Br.

(3) Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber anlässlich einer erneuten Auftragserteilung bekannt gegeben.

(4) Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird durch die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.